Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Leider ist beim Senden Ihrer Nachricht ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie es später erneut.
Studio AGB
Foto (Miet) Studio - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand 01.03.2019)
§1 Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mietstudio Armin Meller Photography (Inhaber Armin Meller), im Folgenden Mietstudio genannt, und dem Auftraggeber, im Folgenden Kunde genannt. Sie gelten als vereinbart mit Annahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Mietstudio durch den Kunden. Will der Kunde den AGB widersprechen, so hat dies schriftlich und binnen drei
Werktagen zu erfolgen. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens des Mietstudio bedarf es deshalb nicht. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Mietstudios.
1.2 Wenn keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
1.3 Erteilte Aufträge werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtsgültig. Änderungsabsprachen und Ergänzungen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern bestätigt, bzw. unterzeichnet sind.
1.4 Die Mietstudio Preisliste ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.5 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Mietstudio bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform.
1.6 Zum Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Mietstudio und dem Kunden bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über die vereinbarten Leistungsumfänge sind verbindlich. Die Beweislast trägt im Zweifel der Kunde.
1.7 Leistungs- und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Mietstudios, Arnoldusstrasse 1, 52353 Arnoldsweiler.
1.8 Der Gerichtsstand ist Düren. Soweit der Kunde nicht Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren
die Zuständigkeit für das Amtsgericht Düren vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
1.9 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen des Vertragsinhaltes am Nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§2 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
2.1 Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuer wird gem. § 19 Umsatzsteuergesetz nicht ausgewiesen.
2.2 Erfolgt die Rechnungsstellung in Abwesenheit des Kunden, so wird die Rechnungelektronisch per E-Mail an die dem Mietstudio bekannte Adresse versendet. Kann eine E-Mail auf Grund falscher Angaben, eines vollen Posteingangs oder aus ähnlichen Gründen nicht zugestellt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Fälligkeit und die Zahlungsfristen. Es obliegt dem Kunden, den Empfang der E-Mail sicherzustellen, Adressänderungen umgehend dem Mietstudio zu melden und sein Postfach regelmäßig zu prüfen.
2.3 Wünscht der Kunde die postalische Rechnungsstellung, so hat er dies schriftlich anzumelden. Die entstehenden Zusatzkosten für Porto und Versand werden dem Kunden mit 2,50 € je Versand berechnet. Ein Wechsel zwischen elektronischem und postalischem Versand ist jederzeit möglich.
2.4 Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Etwaige Reklamationen von Rechnungen beeinträchtigen in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge.
2.5 Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten und auf das in der Rechnung angegebenen Konto zu überweisen.
2.6 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% sowie evtl. entstandene Mahngebühren ohne Abzüge zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§3 Reservierungen und Stornierungen
3.1 Nach schriftlicher Buchung und Buchungsbestätigung durch das Mietstudio per E-Mail gilt das Studio/ der Mietgegenstand als fest gebucht.
3.2 Festbuchungen können grundsätzlich storniert werden. Je nach Zeitraum zwischen Absage und dem reservierten Termin entstehen Stornokosten. Die aktuellen Stornokosten und die exakte Regelung der Stornierung kann der Kunde jederzeit auf der Mietstudio Homepage nachlesen. Der Kunde verpflichtet sich, die Regelungen vor einer Reservierung auf Änderungen zu prüfen. Mit der Reservierung durch den Kunden gelten die aktuellen Stornoregelungen als akzeptiert.
§4 Workshopregelungen
4.1 In unregelmäßigen Abständen erfolgen in den Räumlichkeiten des Mietstudios fotografische Schulungen. Der Kunde kann sich zu diesen Workshops online oder telefonisch anmelden.
4.2 Es obliegt dem Kunden, nach Erhalt der Reservierungsbestätigung durch das Mietstudio, innerhalb von 10 Werktagen 50% der Workshopgebühr auf das angegebene Konto zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang gilt die Teilnahme als bestätigt. Erfolgt die Überweisung nicht oder nicht fristgerecht, so verfällt die Reservierung. Ist die Reservierung zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges bereits verfallen und kein Platz mehr verfügbar, so
erhält der Kunde seine Zahlung abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro innerhalb von 10 Werktagen zurücküberwiesen.
4.3 Storniert der Kunde seine Reservierung, so entstehen abhängig vom Zeitpunkt der AbsageStornokosten. Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Workshop-Termin, so entstehen Kosten in Höhe von 20% der Workshop-Gebühr. Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin entstehen Kosten in Höhe von 50% der Workshop-Gebühr. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Workshop-Termin entstehen die vollen Workshop-Kosten.
4.4 Die Workshop-Teilnahme ist frei übertragbar und nicht personenbezogen. Die Zahlungspflicht der Workshop-Gebühr verbleibt aber in jedem Fall beim ursprünglichen Kunden.
4.5 Fällt ein Workshop wegen Ausfall des Models oder des Leiters, wegen Unterbelegung oder aus anderen Gründen aus, werden bezahlte Beiträge voll zurückerstattet. Alternativ kann der Kunde auf einen späteren Workshop-Termin umbuchen. Eine weitergehende Erstattung kann nicht gewährleistet werden.
§5 Grundlagen der Vermietung von Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen
5.1 Das Mietstudio vermietet an den Kunden die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten und/ oder Geräte für den angegebenen Zeitraum.
5.2 Der Kunde hat sich gegenüber dem Mietstudio durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Das Mietstudio ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Kunden in seinen Unterlagen aufzubewahren, bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Das Mietstudio verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Regelungen. Eine - auch auszugsweise - Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig.
5.3 Der Kunde trägt die Versicherungspflicht und bestätigt durch Übernahme der Mietgegenstände, im Besitz einer gültigen, im Schadensfall haftenden
Haftpflichtversicherung zu sein oder alternativ alle entstehenden Schäden aus eigener Kasse zu begleichen.
5.4 Im gesamten Gebäude besteht generelles Rauchverbot.
5.5 Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit durch das Mietstudio widerrufen werden, ein Haftungsanspruch unsererseits besteht nicht.
§6 Räumlichkeiten und Mietgegenstände
6.1 Ist im Folgenden die Rede von den Studioräumlichkeiten (kurz Studio), so bezieht sich dies auf die Kernräume Fotostudio, Studio-Lounge und Umkleide. Alle angrenzenden Räumlichkeiten sind nur nach besonderer, schriftlicher Vereinbarung Teil des Mietverhältnisses. Die Nutzung der Toiletten ist ohne besondere Vereinbarung im üblichen Rahmen erlaubt.
6.2 Während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Mietstudios hat der Kunde darauf zu achten, den regulären Bürobetrieb nicht zu stören. Insbesondere hat er ihm zugehörige Dritte auf diese Regelung hinzuweisen und deren Einhaltung zu überwachen. Als Störung gilt z.B. übermäßig laute Musik, Blockieren des Eingangsbereiches oder der Flure oder unzureichend bekleidete Personen außerhalb des Studios.
6.3 Bis auf die ausdrücklich aufpreispflichtigen Geräte, wie z.B. Fresnel-Stufenlinser und Maxi Flooder, ist die gesamte Studiotechnik und vorhandene Dekoration in der Raummiete enthalten. Der Kunde wird bei der Einweisung explizit auf die aufpreispflichtigen Geräte hingewiesen und kann diese nach eigenem Ermessen einsetzen.
6.4 Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Mietstudios. Der Kunde hat Dritte auf das Eigentum des Mietstudios ohne Aufforderung selbstständig hinzuweisen. Das Recht zur Nutzung der Mietgegenstände steht ausschließlich dem Kunden zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und
seinen Besuchern beachtet werden.
6.5 Die durch den Kunden angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und grundsätzlich nur im Bundesgebiet verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb des Studios werden alle Gegenstände nur gegen einen Übergabeschein überlassen.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen, unangemessenen oder ungeeigneten Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zu den ihnen zugedachten Einsatzzwecken verwendet werden.
Jede Art von Änderung an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Kunden ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.7 In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält das Mietstudio das Hausrecht. Alle Mitarbeiter, bzw. alle durch diese beauftragten Personen, dürfen die Räume jederzeit betreten und sich darin aufhalten. Der Zugang zu den Studioräumen darf zu keinem Zeitpunkt durch den Kunden blockiert oder verwehrt werden. Unabhängig davon gewährt das Mietstudio dem Mieter „Ungestörtheit“ in den Studioräumen. Die Studioräume werden nur im Notfall (Brandgeruch, o.ä.) oder nach ausdrücklicher Anmeldung vom Studiobetreuer betreten - der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Entgegenkommen und kann die Reglungen weder einklagen noch
Schadenersatzansprüche geltend machen.
6.8 Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte, (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Studiobetreuers erforderlich. Der Kunde haftet auch dann für alle entstehenden Schäden.
§7 Beginn und Ende des Mietverhältnisses
7.1 Der Kunde hat sich mit Beginn des Mietverhältnisses von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und Mietgegenstände zu überzeugen. Werden Mängel, bzw. Fehlbestände nicht unmittelbar angezeigt, so gelten die Räumlichkeiten und Mietgegenstände als ordnungsgemäß und vollständig übernommen.
7.2 Der Vermieter erstellt bei Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räumezusammen mit dem Mieter ein Rückgabeprotokoll. Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an. Einer weiteren Bestätigung bedarf es nicht.
7.3 Das Mietverhältnis beginnt mit dem Betreten der Studioräumlichkeiten, jedoch spätestens zu dem laut Reservierung vereinbarten Startzeitpunkt. Die Miete berechnet sich nach der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Mietstudio Preisliste. Eine Nutzung über die reservierte Zeit hinaus kann - nach Rücksprache und Zusage durch den Studiobetreuer - erfolgen und wird zum regulären Stundensatz nach Preisliste verrechnet - der Kunde hat hierauf keinen Rechtsanspruch. Bei Folgeterminen obliegt es dem Kunden, das Studio mindestens 10 Minuten vor dem nächsten Termin vollständig aufgeräumt
zu verlassen.
7.4 Die Mietabrechnung erfolgt im Stundentakt. Die kürzest mögliche Mietdauer beträgt 60 Minuten bei Überziehung der Pauschalzeiten.
7.5 Nach Beendigung der Nutzung obliegt es dem Kunden, alle Mietgegenstände in den ursprünglichen Zustand zu versetzen - dies betrifft insbesondere die Studioräumlichkeiten und die Umkleide. Wenn notwendig werden alle angemieteten Gegenstände durch das Mietstudio auf Kosten des Kunden in den ursprünglichen Zustand versetzt. Im Falle einer Verschmutzung der Räumlichkeiten oder Requisiten über das normale Maß hinaus wird die Reinigung dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7.6 Ist die Hohlkehle nach Gebrauch nicht mehr weitervermietbar und muss neu gestrichen werden, so entstehen Kosten in Höhe von 250,- € ( Stand 01.03.2019)
§8 Sonderleistungen
8.1 Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie: Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Set- Bau, Casting, Styling, Requisite, Catering, Hotel, ... können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
8.2 Von Dritten für den Kunden erbrachte Leistungen und Materialien werden mit 20% Bearbeitungs-Zuschalg abgerechnet.
8.3 Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für Leistungen von Modellen, Darstellern, sonstigen freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst haftende Unternehmer.
§9 Haftung des Kunden im Rahmen des Mietverhältnisses
9.1 Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Kunden über. Das gleiche gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand im Namen des Mietstudio durchgeführt werden.
9.2 Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und in vollem Umfang für alle entstandenen Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung der vermieteten Geräte und Räume stehen (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und die daraus resultierenden Folgeschäden (Nutzungsausfall). Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurden sowie Verschleißschäden.
9.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften und Auflagen
(insbesondere der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in den Räumen des Mietstudio verantwortlich.
9.4 Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (außer Glühlampen- und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur durch autorisierte Vertragskundendienste durchgeführt werden und gehen zu Lasten des Kunden. Er verpflichtet sich zudem, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden unverzüglich zu melden.
9.5 Nicht retournierte, beschädigte oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des Mietstudio entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Kunden zum Tagespreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen sind nach Wahl vom Mietstudio entweder vom Kunden selbst zu beseitigen oder werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Hieraus entstandene Schäden oder Ansprüche gehen zu Lasten des Kunden. Diese Haftung des Kunden gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
9.7 Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen Mietsache.
9.8 Sollte der Kunde durch Schlüsselübergabe freien Zutritt zu den Studioräumlichkeiten erhalten, so obliegt ihm die Sicherungspflicht der Räumlichkeiten. Insbesondere hat er jederzeit auf die korrekte Verriegelung der Eingangstür zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in vollem Umfang.
§10 Haftung des Mietstudios
10.1 Der Kunde übernimmt die Räumlichkeiten und technischen Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befinden.
10.2 Das Mietstudio übernimmt keine Haftung dafür, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Kunde hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.
10.3 Für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch das Mietstudio ausgeschlossen.
10.4 Das Mietstudio übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Kunde in die gemieteten Räume eingebracht hat und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.
10.5 Der Mieter befreit das Mietstudio von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegen das Mietstudio geltend gemacht werden können. Werden Geräte oder Teile von Geräten während der Nutzung trotz sachgerechtem Gebrauch beschädigt oder unbrauchbar (Verschleißteile), so bemüht sich das Mietstudio schnellstmöglich um Ersatz. Ist Ersatzbeschaffung nicht möglich, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das Mietstudio haftet darüber hinaus
nicht für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung stehen. Insbesondere kann der Kunde keine Forderungen Dritter gegen das Mietstudio geltend machen oder weiterleiten.
§11 Beendigung des Vertrages
11.1 Das Mietstudio ist berechtigt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Kunden den Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, offene Rechnungen nicht zum nächsten Leistungstermin beglichen hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.
11.2 Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt.